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   BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75   

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https://dejure.org/1975,1016
BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75 (https://dejure.org/1975,1016)
BGH, Entscheidung vom 29.10.1975 - 3 StR 373/75 (https://dejure.org/1975,1016)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 373/75 (https://dejure.org/1975,1016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Cannabisharz nach Deutschland - Begriffserklärung der "Gewerbsmäßigkeit" - Begriffserklärung einer "Bande"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.04.1970 - 2 StR 419/69

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Bande" - Aufhebung eines Strafausspruchs

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75
    Wie der Bundesgerichtshof zu § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB entschieden hat, kann eine Bande aus zwei Mitgliedern bestehen (BGHSt 23, 239).
  • BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51
    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75
    Es genügt vielmehr, daß er in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Begehung von Straftaten eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu verschaffen (BGHSt 1, 383).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75
    Für die neue Hauptverhandlung wird zu dem Erfordernis genügender Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände auf BGHSt 8, 205, 211 und 9, 88 verwiesen.
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75
    Für die neue Hauptverhandlung wird zu dem Erfordernis genügender Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände auf BGHSt 8, 205, 211 und 9, 88 verwiesen.
  • BGH, 04.07.1973 - 3 StR 15/73

    Schmuggel von Pflanzenteilchen der "cannabis sativa" - Subsidiarität des

    Auszug aus BGH, 29.10.1975 - 3 StR 373/75
    Eine Verurteilung wegen Bannbruchs kommt aber nur unter den Voraussetzungen des § 397 AO in Betracht (BGHSt 25, 215).
  • BGH, 22.03.1983 - 1 StR 820/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Denn die getroffenen Feststellungen legen den Schluß nahe, daß der Angeklagte beim Verkauf von Haschisch in der Absicht handelte, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zu erschließen; Gewerbsmäßigkeit setzt - anders als "Gewinnsucht" - nicht voraus, daß der Täter seinen Erwerbssinn in einem ungewöhnlichen und sittlich anstößigen Maße betätigt; sie kann auch vorliegen, wenn er sich die Mittel zur Befriedigung seines Eigenbedarfs, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen wollte (vgl. BGHSt 1, 383/384; BGH, Urt. vom 14. Mai 1975 - 3 StR 124/75 - bei Dallinger MDR 1975, 725; Urteile vom 9. Mai 1972 - 1 StR 619/71 -, vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 373/75 -, vom 20. März 1979 - 1 StR 689/78 -, vom 18. März 1982 - 4 StR 636/81 - und vom 24. Februar 1983 - 4 StR 660/82; Beschl. vom 23. März 1977 - 3 StR 70/77).
  • BGH, 20.03.1979 - 1 StR 689/78

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Rechtliche Bewertung als

    Das Fehlen der Gewinnsucht (die für die Annahme der Gewerbsmäßigkeit nicht erforderlich ist, (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 373/75) ist kein besonderer Umstand, der bei Vorliegen des Regelbeispiels die Bewertung als besonders schwerer Fall hindert.
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